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   BGH, 03.05.1977 - X ZR 56/74   

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https://dejure.org/1977,8068
BGH, 03.05.1977 - X ZR 56/74 (https://dejure.org/1977,8068)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1977 - X ZR 56/74 (https://dejure.org/1977,8068)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1977 - X ZR 56/74 (https://dejure.org/1977,8068)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeitsklage gegen ein Patent - Unzulässigkeit der Klage wegen Erlöschen des Streitpatents im Laufe des Berufungsverfahrens - Rechtliches Interesse an der rückwirkenden Vernichtung des Patents

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.04.1965 - Ia ZR 218/63

    Stahlveredelung - Desoxydation mit Aluminium oder einer

    Auszug aus BGH, 03.05.1977 - X ZR 56/74
    Damit wird eine auf Nichtigerklärung gerichtete Klage unzulässig, sofern nicht dem Kläger ein eigenes rechtliches Interesse an der rückwirkenden Vernichtung des Patents zur Seite steht (BGH GRUR 1966, 141 re. Sp. m.w. Nachw. - Stahlveredlung).

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich wesentlich von demjenigen, der dem Urteil des Senats vom 1. April 1965 (GRUR 1966, 141 - Stahlveredlung) zugrunde lag.

  • BGH, 13.07.2004 - X ZR 171/00

    Duschabtrennung

    Deshalb wird eine auf Nichtigerklärung des Streitpatents gerichtete Klage gemäß § 81 PatG nach Ablauf der Schutzfrist unzulässig, sofern nicht dem Kläger ein eigenes, ein Rechtsschutzbedürfnis begründendes schutzwürdiges Interesse an der rückwirkenden Vernichtung des Streitpatents zur Seite steht (vgl. Sen.Urt. v. 3.5.1977 - X ZR 56/74, Liedl, Nichtigkeitsklagen 1975/77, 337 ff., 339 m.w.N. - Dauerhaftmagnete).

    So fehlt es an ihm, wenn das Streitpatent nach Erlaß eines Nichtigkeitsurteils durch Verzicht erloschen ist und der Nichtigkeitsbeklagte verbindlich erklärt, daß er sich gegenüber den Ansprüchen des Nichtigkeitsklägers aus Verwarnungen nicht auf die ursprüngliche Wirksamkeit des Streitpatents berufen werde (BGH, Urt. v. 29.9.1964 - Ia ZR 285/63, aaO; vgl. auch Sen.Urt. v. 3.5.1977 - X ZR 56/74, aaO).

  • BPatG, 23.07.2015 - 2 Ni 20/13

    Nichtigerklärung des europäischen Patents "Küchenmaschine mit einem Rührgefäß und

    Eine auf Nichtigerklärung gerichtete Klage wird dadurch aber nur unzulässig, wenn der Klägerin kein eigenes rechtliches Interesse an der rückwirkenden Vernichtung des Patents zur Seite steht (BGH X ZR 56/74 - Verfahren zur Herstellung von flexiblen Dauerhaftmagneten; BGH GRUR 1966, 141 - Stahlveredelung).

    Ein solches berechtigtes Interesse besteht indes, wenn - wie hier - von der Beklagten Verletzungsansprüche gegen Abnehmer der Klägerin geltend gemacht und diese dadurch bei der Verwendung des Produkts der Klägerin behindert werden (vgl. BGH GRUR 1966, 141 - Stahlveredelung; BGH X ZR 56/74; BGH X ZR 183/01 - vgl. BGH GRUR 1965, 231 - Zierfalten; Schulte, PatG, 9. Aufl., § 81 Rn. 41).

  • BPatG, 28.11.2017 - 6 Ni 32/16

    Antrag auf Nichtigerklärung des Patents "REDUCED COMPLEXITY SIGNAL TRANSMISSION

    Denn insoweit ist der Klägerin zu 1 grundsätzlich ein Rechtsschutzinteresse zuzubilligen, ihre Abnehmer vor einer Inanspruchnahme aus dem Streitpatent zu schützen (vgl. BGH GRUR 1966, 141 - Stahlveredelung; BGH, Urteil vom 03. Mai 1977 - X ZR 56/74 - Dauerhaftmagnete, juris).
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